Adblock-Sperre von bild.deWieviel Werbung muss ich ertragen?
Für uns User sind Adblocker ziemlich praktisch: Sie schalten nämlich die nervige Werbung auf Webseiten aus. Auf der anderen Seite sorgen sie damit aber für Einnahmeverluste bei denen, die diese Seiten betreiben. Tobias Richter wollte die Adblock-Sperre bei Bild umgehen. Im Prozess gegen Springer hat er jetzt aber aufgegeben.
Immer mehr Medien sind inzwischen dazu übergegangen, sich mit Adblocker-Sperren gegen Adblocker zu rüsten. Seit Oktober 2015 bekommt etwa jeder User, der bild.de mit Adblocker aufruft, eine leere Seite zu sehen mit dem Hinweis: "Warum sehe ich bild.de nicht".
Wer dann trotzdem Bild-Online lesen möchte, muss aus Sicht des Verlages entweder eine Gebühr entrichten oder den Adblocker für bild.de deaktivieren. Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten.
"Man kann diese Adblocker-Sperren (wie fast alle Sperren im Netz) natürlich technisch umgehen."
Besonders aufwendig für einen halbwegs versierten Internet-User ist das nicht. Mit ein bisschen Googeln ist das zu schaffen, sagt unser Netzreporter Andreas Noll. Der Youtuber Tobias Richter hat die Methode dann auch in einem Youtube-Erklärfilm Schritt für Schritt erläutert. Und muss nun dafür tief in die Tasche greifen. Denn der Axel-Springer-Verlag ist dagegen gerichtlich vorgegangen und hat den Prozess gewonnen. Tobias Richter hat aufgegeben, wie er jetzt mitgeteilt hat.
Zum Schutz seiner Familie sei jetzt Schluss. Es geht hier schließlich um sechs Monate Ordnungshaft oder eine Geldstrafe von gut 250.000 Euro - falls Richter die Umgehungsmöglichkeiten wieder veröffentlicht.
"Wirksame" Sperre?
Bei dem Prozess ging es vor allem um die Frage, ob diese Adblock-Sperre eine "wirksame technische Sperre" ist oder nicht. Denn nur wenn sie "wirksam" ist, wäre auch das Umgehen verboten.
"Das Landgerichts Hamburg hat entschieden: Für Otto Normaluser ist die Sperre wirksam."
Die Experten in den Foren von heise.de oder golem.de würden hier nicht zählen. Die hatten nämlich das Verfahren, das auf Javascript basiert, schnell auseinander genommen. Tobias Richter hatte genauso argumentiert und zusätzlich einen Vorwurf an den Axel-Springer-Verlag formuliert. Durch die Übermittlung von IP-Adressen und dem Merkmal "Adblocker ja oder nein" könnten Internetuser identifizierbar werden. Und das wiederum verstoße gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Doch auf diesen Vorwurf sind die Richter gar nicht erst eingegangen.
Tobias Richter kommt glimpflich weg
Trotz der juristischen Niederlage kommt der Youtuber wohl noch mal mit einem blauen Auge davon: Denn obwohl der Prozess mehr als 10.000 Euro Kosten produziert hat, bleiben nur knapp 400 beim Beklagten. Der Rest kam über Spenden wieder rein. Schadensersatz-Forderungen vom Springer-Verlag wird es wohl nicht geben. Die Sache ist damit wohl durch.
Die Beobachter des Verfahrens äußern in Foren übrigens durchaus Verständnis für das Urteil, sagt Andreas Noll. Tenor: Springer als privater Konzern müsse schon steuern können, wer nun auf seine Seiten zugreifen darf und wer nicht. Und ohne Werbung funktioniere nun mal kein Geschäftsmodell im Netz.