AbtreibungsrechtWas die Regierung mit §218 und §219a vorhat
Die Bundesregierung will das Abtreibungsrecht anpassen und die umstrittenen Paragrafen 218 und 219a reformieren. Dabei soll das "Werbeverbot" für Schwangerschaftsabbrüche gestrichen werden. Was genau ist geplant?
Das so genannte „Werbe-Verbot“ für Schwangerschaftsabbrüche soll bald Geschichte sein. Zumindest, wenn es nach SPD, Grünen und FDP und FDP geht. Die Bundesregierung will das Abtreibungsrecht reformieren, den Paragrafen 218 anpassen und 219a streichen. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist auf auf den Weg gebracht.
§219a soll gestrichen werden
Zu den Unterstützern zählt FDP-Justizminister Marco Buschmann (FDP), der sich für ein Ende des "Werbeverbots" ausspricht. Ärztinnen und Ärzte sollen auf ihrer Homepage über die angebotenen Methoden informieren können, sagt er.
"Gerade Ärztinnen und Ärzte können am besten sachlich über einen solchen Eingriff informieren."
Bei der Union kommt das gar nicht gut an. CDU und CSU wollen §219a erhalten. Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) argumentiert mit den Rechten Ungeborener.
"Man kann sich nicht über die Rechte des Kindes hinwegsetzen."
Die Beratungsstellen von Pro Familia engagieren sich seit vielen Jahren gegen die Paragrafen 218 und 219a und kämpfen für mehr Selbstbestimmungsrechte von Schwangeren. In Eine Stunde Liebe antwortet Dörte Frank-Boegner von Pro Familia auf die Argumente sogenannter Lebensschützer*innen.
"Ich glaube, dass wir ohne §218 sogar wie in den Niederlanden weniger Abbrüche hätten."
Schwangerschaftsabbruch zuhause
Seit kurzem können Frauen zum Beispiel in ländlichen Gebieten über ein Video-Medizinprojekt einen medikamentösen Abbruch zu Hause vornehmen. Die Ärztin Alicia Baier von Doctors for Choice erklärt das Pilotprojekt.
Liebestagebuch
Im Liebestagebuch erzählt Transmann Mika (Name geändert) wie es war, als er das erste Mal die Periode bekommen hat. Heute menstruiert er dank Hormontherapie nicht mehr.