PilotprojektSchwangerschaftsabbrüche per Videokonferenz möglich
Wenn sich eine Frau für eine Abtreibung entscheidet, kann es schwer sein, eine Arztpraxis zu finden, die den Schwangerschaftsabbruch durchführt. Ein Pilotprojekt ermöglicht den Abbruch jetzt auch online per Videokonferenz.
In Deutschland gibt es laut dem Statistischen Bundesamt jedes Jahr etwa 100.000 Schwangerschaftsabbrüche. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die eine Abtreibung anbieten tendenziell ab, sagt die Ärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Gabrielle Stöcker. Aktuell (2021) bieten laut statistischem Bundesamt noch knapp über 1.100 Stellen Abbrüche an. Die Zahl hat sich seit 2003 fast halbiert.
Besonders in ländlichen Gegenden sind Arztpraxen und Kliniken, die einen Abbruch durchführen rar. Für die schwangere Person bedeutet das: Sie muss teilweise Hunderte Kilometer weit fahren, um eine entsprechende Praxis zu finden.
"Wir haben einen merklichen Rückgang an Einrichtungen, die Abbrüche anbieten. Vor allem Abbrüche am Ende der gesetzlich möglichen Zeit."
Versorgungslücken online auffangen
Pro Familia Berlin, das Familienberatungszentrum Balance und die Organisation Doctors for Choice haben deshalb ein Pilotprojekt gestartet, durch das Frauen auch ohne physischen Arztbesuch eine Schwangerschaft abbrechen können – online nämlich. Das Feststellen der Schwangerschaft und des Schwangerschaftsalters findet allerdings vorab in einer gynäkologischen Praxis statt. Die weiteren Schritte sind dann aber online möglich.
Konkret können das verpflichtende Beratungsgespräch und die medizinische Betreuung per Videokonferenz stattfinden. Die für den Abbruch nötigen Tabletten bekommt die Frau per Post zugeschickt, sollte sie sich dafür entscheiden.
Der Paragraf 218
Denn: Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Schwangerschaftsabbrüche sind bei uns im Strafgesetzbuch festgehalten. Darin bezeichnet Paragraf 218 eine Abtreibung offiziell als Straftat. Erfüllt eine schwangere Person folgende drei Bedingungen, ist die Abtreibung straffrei möglich:
- Ein verpflichtendes Gespräch in einer sogenannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle.
- Nach der Beratung müssen drei Tage vergehen, bis eine Frau den Schwangerschaftsabbruch durchführen lässt.
- Der Abbruch muss in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft stattfinden.
Mit dem Beratungsschein kann sich die schwangere Person dann an eine Ärztin oder einen Arzt wenden, um die Schwangerschaft abzubrechen. Das ist operativ möglich oder auch über ein bestimmtes Medikament. Letzteres ist bei dem Pilotprojekt der Fall.
Begleiteter Schwangerschaftsabbruch per Videocall
Bei dem Schwangerschaftsabbruch von zu Hause nimmt die schwangere Person insgesamt zwei Tabletten ein. Die erste Tablette blockiert ein Hormon. Während die Frau das Medikament einnimmt, begleitet sie eine Ärztin oder ein Arzt per Videokonferenz.
Die zweite Tablette wird wenige Tage später eingenommen und leitet die Blutung ein. Weil es in seltenen Fällen zu starken Blutungen oder Schwindel kommen kann, muss eine vertraute Person dabei sein, während die Schwangere die zweite Tablette einnimmt. Das kann zum Beispiel eine Freundin oder ein Freund sein, die im Ernstfall helfen kann.
Der Schwangerschaftsabbruch per OP ist weiterhin nur in einer Praxis oder einer Klinik möglich. Ein Abbruch über Medikamenten ist tendenziell etwas schmerzhafter, erklärt Deutschlandfunk-Nova-Reporter Till Opitz. Bei dem operativen Eingriff kommt es im Anschluss kaum zu Blutungen.
Pilotprojekt deutschlandweit
Bisher haben rund 50 schwangere Personen aus ganz Deutschland an dem Pilotprojekt teilgenommen, erklärt Alicia Baier von Doctors for Choice. Die Organisationen hinter dem Projekt sehen ihr Angebot als legal an. Der Berufsverband der Frauenärzte e.V. auch.
Denkbar ist allerdings, dass Gegnerinnen und Gegner von Abtreibungen versuchen könnten, gegen das Angebot Stimmung zu machen oder es rechtlich anzufechten. Auch die neue Bundesregierung könnte die Debatte um die umstrittenen Paragrafen 218 und 219 wieder in Bewegung bringen. Paragraf 219 regelt das Werbeverbot für Abbrüche. Die Parteien einer möglichen Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen sind tendenziell für mehr Selbstbestimmungsrechte.