Schwangerschaftsabbruch150 Jahre §218: Wieso das Abtreibungsverbot seit 1871 umstritten ist
Abtreibungen sind in Deutschland eine Straftat. Bis heute. Eine Stunde Liebe blickt auf 150 Jahre § 218.
Die Historikerin Kerstin Wolff vom Archiv der deutschen Frauenbewegung in Kassel erklärt, wie der Paragraf 218 im Jahr 1871 bei Gründung des Deutschen Kaiserreichs ins Strafgesetzbuch kam.
Sie berichtet von Abbruchsversuchen im Geheimen, von Frauen die von schon um das Jahr 1900 für weibliche Selbstbestimmung gekämpft haben und von sehr unterschiedlich liberalen Ansätzen in BRD und DDR.
"Schon um 1900 gab es unterschiedlichste Positionen von ‚Frauen müssen das selbst entscheiden‘ bis ‚Abbrüche gehen gar nicht‘. Auch innerhalb von Frauenorganisationen."
Gabrielle Stöcker, Frauenärztin bei Pro Familia in Köln erklärt, wie die derzeit vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung läuft und fordert stellvertretend für Pro Familia Paragraf 218 ganz zu streichen. Stattdessen brauchen es mehr freiwillige Beratungsangebote für schwangere Personen.
"Die Strafbarkeit muss fallen."
Bis heute ist der Status Quo: Formal sind Schwangerschaftsabbrüche eine Straftat wie Mord und Totschlag. Straffrei bleibt eine Betroffene nur, wenn sich (innerhalb der ersten zwölf Wochen):
- die schwangere Person von einer staatlich anerkannten Stelle beraten lässt
- zwischen Beratung und Eingriff eine mindestens dreitägige Bedenkfrist liegt
- eine Ärztin oder ein Arzt den Schwangerschaftsabbruch vornehmen
Nach zwölf Wochen sind die Hürden größer. Pro Familia kämpft deshalb für mehr Selbstbestimmungsrecht der Frauen.
"In der DDR gab es seit den 1970er Jahren eine so genannte Fristenlösung. Ohne Strafandrohung."
Im Liebestagebuch erzählt Cleo (Name geändert) von nachlassenden Gefühlen beim Masturbieren.